Anwalt für Urheberrecht

Urheberrecht

Das Urheberrecht stellt ein besonderes Rechtsgebiet dar, welches vertieftes Spezialwissen, sowohl in Bezug auf die Materie selbst, als auch im Hinblick auf die verfahrens- und prozessrechtlichen Besonderheiten. Nicht umsonst existieren daher bei den meisten Gerichten in Deutschland besondere Spruchkörper welche auf das Urheberrecht spezialisiert sind.

Unsere Mandanten profitieren von unsere Erfahrung und Qualifikation in sämtlichen Fragestellungen des nationalen und europäischen Urheberrechts. Die nachfolgende nicht abschließende Auflistung enthält die häufigsten diesbezüglichen Problemstellungen, welchen wir uns im Rahmen unserer Arbeit widmen:

Das Internet erlaubt eine schnelle, massenhafte und einfache Vervielfältigung auch von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung des Urhebers. Für unsere Mandanten, die von der Erstellung urheberrechtlich geschützter Werke leben, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern kann die Nutzung der Werke unserer Mandanten im Internet verfolgt werden und einer unbefugten Nutzung wirksam entgegengetreten werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Markenrecht

Marken stellen für Unternehmen wesentliche – bisweilen existenzielle – Vermögenserwerte dar. Versäumnisse beim Markenschutz können zu kostspieligen Auseinandersetzungen mit hohem finanziellem Risiko für das eigene Markenzeichen, und das damit Verbundene Unternehmen, Produkt oder Dienstleistung führen. Eingetragene und gepflegte Marken bieten einen dauerhaften Schutz gegenüber der Konkurrenz und erlauben es, sich von dieser abzugrenzen. Bei der Wahl der Markenart, dem Umfang des Schutzes in räumlicher und inhaltlicher Hinsicht ist Sorgfalt geboten. Ein zu weiträumiger Markenschutz kann zu unnötigen Konflikten führen, ein zu eng gewählter die eigene Marke unnötig gefährden.

In Abstimmung mit den Bedürfnissen unserer Mandanten bieten wir für diese folgende Leistungen an:

  • Anmeldung von Marken vor dem Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Markenerstreckung in ausgewählte Mitgliedsstaaten des Madrider Abkommens (unter Einbeziehung unserer Kooperationspartner in den jeweiligen Mitgliedsstaaten)
  • Pflege und Verwaltung des Markenbestandes
  • Markenüberwachung und Verteidigung
  • Beratung und Vertretung bei markenrechtlichen Abmahnungen oder sonstigen Auseinandersetzungen

In allen Fällen umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung sowohl die Durchsetzung von Ansprüchen im Falle von Rechtsverletzungen zulasten unserer Mandanten, sowie die Abwehr von unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte, bzw. die Schadensbegrenzung im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme. In allen Fällen profitieren unsere Mandanten von unserer Erfahrung aus hunderten vergleichbaren Fällen, welche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich oder in Auseinandersetzung mit den jeweiligen Markenämtern durch uns bearbeitet wurden.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.