Anwalt für Urheberrecht
Urheberrecht
Das Urheberrecht stellt ein besonderes Rechtsgebiet dar, welches vertieftes Spezialwissen, sowohl in Bezug auf die Materie selbst, als auch im Hinblick auf die verfahrens- und prozessrechtlichen Besonderheiten. Nicht umsonst existieren daher bei den meisten Gerichten in Deutschland besondere Spruchkörper welche auf das Urheberrecht spezialisiert sind.
Unsere Mandanten profitieren von unsere Erfahrung und Qualifikation in sämtlichen Fragestellungen des nationalen und europäischen Urheberrechts. Die nachfolgende nicht abschließende Auflistung enthält die häufigsten diesbezüglichen Problemstellungen, welchen wir uns im Rahmen unserer Arbeit widmen:
- Filesharing,
- unberechtigte Verwendung von Bildern, Texten und sonstigen Werken,
- Recht der Wahrnehmungsgesellschaften,
- Recht bildender Künste,
- Schutz von Urheberpersönlichkeitsrechten, (z.B. Urhebernennung)
- Verlagsrecht
Das Internet erlaubt eine schnelle, massenhafte und einfache Vervielfältigung auch von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung des Urhebers. Für unsere Mandanten, die von der Erstellung urheberrechtlich geschützter Werke leben, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern kann die Nutzung der Werke unserer Mandanten im Internet verfolgt werden und einer unbefugten Nutzung wirksam entgegengetreten werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.