Anwalt für Internet- und Medienrecht
Internetrecht
Das Internetrecht befasst sich – naheliegenderweise – mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist wie häufig im Bereich des IT Rechts die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Folgende Schwerpunkte sind Teil unserer Beratungsleistung:
- Fragen bzg. Domainrecht ( z.B. Prüfung der Zulässigkeit von Domainregistrierungen, gezieltes Vorgehen gegen rechtsverletzende Domainregistrierungen, Vorgehen gegen Domaingrabbing)
- Zulässigkeit von Online Marketing
- Überprüfung Ihres Internetauftritts sowie Onlineshops auf Rechtssicherheit
- Erstellen und Prüfen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Händlerberatung für Auktionsplattformen wie eBay und co.
- Fragen des Telekommunikationsrechts
- Beratung bzgl. Rundfunklizenzen, Produktplatzierungen und Jugendschutz bei Streamern
Medienrecht
Das Recht der Medien umfasst im Wesentlichen das Recht der Kommunikationsmittel, unabhängig von der verwendeten Technologie (von Block bis Bit). Große Bedeutung im Medienrecht haben daher die Abwägung von Meinungsfreiheit oder der Pressefreiheit, gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen. Unser Vorgehen umfasst dabei insbesondere folgende Bereiche:
- Vorgehen gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen und Schmähkritik
- Löschung negativer und rufschädigender Bewertungen, Posts oder Kommentare im Internet,
- Durchsetzung von Ansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen,
- Geltendmachung von Geldentschädigungsansprüchen bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen,
- Vorgehen gegen Rufschädigung in Presse und Internet,
- Hilfe bei unrechtmäßiger Nutzung und Verbreitung Ihres Bildnisses durch Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild.