Anwalt für Internet- und Medienrecht

Internetrecht

Das Internetrecht befasst sich – naheliegenderweise – mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist wie häufig im Bereich des IT Rechts die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Folgende Schwerpunkte sind Teil unserer Beratungsleistung:

  •  Fragen bzg. Domainrecht ( z.B. Prüfung der Zulässigkeit von Domainregistrierungen, gezieltes Vorgehen gegen rechtsverletzende Domainregistrierungen, Vorgehen gegen Domaingrabbing)
  • Zulässigkeit von Online Marketing
  • Überprüfung Ihres Internetauftritts sowie Onlineshops auf Rechtssicherheit
  • Erstellen und Prüfen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Händlerberatung für Auktionsplattformen wie eBay und co.
  • Fragen des Telekommunikationsrechts
  • Beratung bzgl. Rundfunklizenzen, Produktplatzierungen und Jugendschutz bei Streamern

Medienrecht

Das Recht der Medien umfasst im Wesentlichen das Recht der Kommunikationsmittel, unabhängig von der verwendeten Technologie (von Block bis Bit). Große Bedeutung im Medienrecht haben daher die Abwägung von Meinungsfreiheit oder der Pressefreiheit, gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen. Unser Vorgehen umfasst dabei insbesondere folgende Bereiche:

  • Vorgehen gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen und Schmähkritik
  • Löschung negativer und rufschädigender Bewertungen, Posts oder Kommentare im Internet,
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen,
  • Geltendmachung von Geldentschädigungsansprüchen bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen,
  • Vorgehen gegen Rufschädigung in Presse und Internet,
  • Hilfe bei unrechtmäßiger Nutzung und Verbreitung Ihres Bildnisses durch Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild.

Für die Durchsetzung Ihrer Rechte bedienen wir uns der gesamten Palette materieller wie prozessualer Werkzeuge, welche der Gesetzgeber hierfür vorgesehen hat, als da insbesondere wären: Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche, sowie Ansprüche auf Widerruf oder Gegendarstellung. Die prozessuale Geltendmachung erfolgt durch Aussprache von Abmahnungen und/oder Beantragung von einstweiligen Verfügungen und natürlich auch Klagen.

In allen Fällen umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung sowohl die Durchsetzung von Ihrer Ansprüchen im Falle von Rechtsverletzungen zulasten unserer Mandanten, sowie die Abwehr von unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte, bzw. die Schadensbegrenzung im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme. In allen Fällen profitieren unsere Mandanten von unserer Erfahrung aus zahlreichen vergleichbaren Fällen, welche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch uns bearbeitet wurden.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.