Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat gegen die deutsche Facebook Tochter ein Bußgeld in Höhe von 51.000,00 € verhängt.
Zur Begründung führte die Aufsichtsbehörde an, dass die Facebook Germany GmbH den Wechsel des Datenschutzbeauftragten nicht angezeigt habe. „Dieser Fall sollte allen anderen Unternehmen eine deutliche Warnung sein. Die Benennung des Datenschutzbeauftragten und die Mitteilung an die Aufsichtsbehörde sind Pflichten, die die DSGVO ernst nimmt.“ lies der Hamburger Datenschutzbeauftragte in seinem Jahresbericht für 2019 verlauten.
Die Aufsichtsbehörde führt weiter aus, dass die Facebook Germany GmbH ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von rund 35 Millionen sei, dessen Schwerpunkt – im Gegensatz zum Mutterkonzern – nicht in der Verarbeitung personenbezogener Daten liege und das nach außen kaum auftrete. Das Bußgeld dürfte angesichts der Fahrlässigkeit des Verstoßes und der Tatsache, dass Facebook den Verstoß sofort abgestellt hat und durchgehend ein Datenschutzbeauftragter bestellt war, der lediglich nicht mitgeteilt wurde, als empfindlich anzusehen sein.
Facebook hat das Bußgeld akzeptiert.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Stellungnahme zur Vereinbarkeit von MS Windows 10 mit der dem Datenschutz vorgelegt. Demnach sei Windows 10 nicht pauschal datenschutzkonform. Vielmehr hänge die Frage der Konformität im datenschutzrechtlichen Sinne von der jeweiligen Konfiguration und Edition im Einzelnen ab. Die Enterprise Edition von Windows 10 biete Konfigurationsmöglichkeiten in Bezug auf die an Microsoft übermittelten Daten, die anderen einfacheren Editionen nicht böten. Aus diesem Grund ist die konkrete Verwendung von MS Windows 10 nach Auffassung der DSK durch jeden Verwender intensiv zu überprüfen.
Die Stellungnahme der DSK finden Sie hier. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssfreiheit (BlnDBI) hat ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE verhängt.
Dem Bußgeldbescheid lag zugrunde, dass das Unternehmen für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieterinnen und Mietern ein Archivsystem verwendete, welches keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. Personenbezogene Daten von Mieterinnen und Mietern wurden gespeichert, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich gewesen ist.
Hier zu Pressemitteilung der BlnDBI. Vermeiden Sie die Gefahr hoher Bußgeldzahlungen. Wir beraten Sie hierzu gerne.