Aktuell erreichen uns viele Kontaktaufnahmen von Menschen, gegen die von der IPPC-Law-Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnungen ausgesprochen wurden. Darin wird den Anschlussinhabern vorgeworfen, Filme der Erwachsenenunterhaltung unberechtigt veröffentlicht bzw. verbreitet zu haben. Wenn tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, der Film also tatsächlich heruntergeladen wurde, sind die Ansprüche zu erfüllen. Andernfalls können sie zurückgewiesen werden. Inwieweit ein Haftungsanspruch besteht, prüfen wir auf Grundlage des Einzelfalls.
Der Ausspruch der Abmahnung geht üblicherweise mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung einher. Weiterhin fordert die IPPC Law zur Unterzeichnung eines Vergleichsentwurfs und zur Leistung einer Zahlung auf. Wir raten eindringlich, vor einer anwaltlichen Überprüfung keinen der Ansprüche zu erfüllen und keine vorgefertigten oder aus dem Internet heruntergeladenen Unterlassungserklärungen zu verwenden. Nur mit einer modifizierten Unterlassungserklärung, die durch einen erfahrenen Anwalt erstellt wurde, vermeiden Sie nachteilige rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
CETI Law steht Ihnen bei all Ihren Fragen als erfahrener Partner zur Seite und hilft Ihnen, sich effektiv gegen IPPC-Law-Abmahnungen zu verteidigen. Rufen Sie uns jetzt an!