Free initial assessment
We provide advice for the following:
- File sharing warnings
- Competition warnings
- Photo warnings
- Trademark warnings
- Data privacy warnings
Contact us without delay. You will receive a free assessment of the situation, and we will explain your courses of action. There will be no costs without your explicit consent.
In any case, a warning letter must be acted on quickly. Otherwise, you will face the threat of significant costs, especially if a claim has been started in a preliminary injunction.
Only very few warning letters are fake. Therefore, it is important to take the claims asserted in the letter seriously, and have them reviewed by a specialist.
Warning letters usually contain requests to submit a cease-and-desist declaration and pay a compensatory amount. You should not do anything without consulting a specialist lawyer. Even if a warning letter appears justified, costs can often be saved by negotiating. The pre-written cease-and-desist declarations should also be checked, to prevent you from losing out. In this case, the formulations are what make the difference.
Below, you will find further information about recurring cases involving warning letters.
Nationwide assistance
Our offices are located in Berlin and Munich. However, we represent our clients nationwide. We will champion your interests and with experience from hundreds of lawsuits, we get the best for our clients out of any situation regardless of whether you want to dispute the claim or take the path of least resistance with a sensible cost-benefit analysis. We will explain your alternatives with the associated cost risks, and you can make a decision.
Fragen Sie unverbindlich an!
Kontaktieren Sie uns unter:
Standort Berlin
Tel. +49 (0) 30 403 658 470
Standort München
Tel. +49 (0) 89 74 127 222
E-Mail: info@cetilaw.de
Wir melden uns!
Grundsätzlich gilt:
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Nehmen Sie Abmahnungen ernst!
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Beachten Sie die gesetzten Fristen – Lassen Sie sich aber nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen.
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Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen und unterschreiben Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
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Setzen Sie sich mit Spezialisten in Verbindung – Senden Sie uns Ihre Abmahnung zu.
Filesharing Abmahnungen
Filesharing – also das dezentrale Teilen von mitunter urheberrechtlich geschützten Inhalten über sog. Tauschbörsen – ist nach wie vor ein Massenphänomen. Die Besonderheit bei Abmahnungen im Filesharing ist, dass der Rechteinhaber lediglich einen Internetanschluss ermitteln kann, über welchen die Rechtsverletzung erfolgt sein soll. Wer die Tat schlussendlich aber konkret begangen hat, ist in der Regel offen, da Internetanschlüsse zumeist von mehreren Personen genutzt werden.
Sind Sie als Anschlussinhaber abgemahnt worden haften Sie zunächst als solcher für die Rechtsverletzung, auch wenn Sie die Tat nicht begangen haben!
Die Haftung kann jedoch durch entsprechenden Vortrag entfallen. Hierzu ist der Anschlussinhaber jedoch verpflichtet, dem Abmahnenden konkrete Umstände der Nutzungsmöglichkeiten seines Internetanschlusses durch Dritte mitzuteilen. Hier ist jedoch Vorsicht angebracht. Allein etwa der Hinweis, man wisse nicht, wer die Tat begangen habe reicht nicht aus um die eigene Haftung entfallen zu lassen. Sie sind allerdings auch nicht verpflichtet den Täter dem Abmahnenden “auszuliefern”
Sofern Sie die Meinung sind, für die Tat nicht verantwortlich zu sein, werden Sie in der Regel auch nicht haften. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz ist dann sehr wahrscheinlich unnötig.
Wir beraten Sie gerne hierzu. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus Hunderten vergleichbaren Verfahren.
Wettbewerbsabmahnungen
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können sämtliche Bereiche des geschäftlichen Verkehrs betreffen. Häufige Fallgruppen im Bereich des eCommerce sind dabei insbesondere unterlassene Anbieterkennzeichnungen, Nutzung rechtswidriger AGB, falsche oder fehlende Widerrufsbelehrungen, fehlende Impressumsangaben usw.
Eine weitere relevante Fallgruppe stellen Abmahnungen auf Plattformen wie eBay dar, weil dort professionelle Verkäufer das Handeln anderer als „Privatverkäufer“ als gewerblich im Sinne des Wettbewerbsrechtes einstufen.
Wenn man als gewerblich im Sinne des Wettbewerbsrechtes gilt, muss man zahlreiche Informationspflichten (wie etwa Widerrufsbelehrung, Auszeichnung der Mehrwertsteuer, Gewährleistungsrechte, Anbieterkennzeichnung usw.) beachten. Tut man dies nicht, drohen ebenfalls teure Abmahnungen.
Zögern Sie nicht, reagieren Sie frühzeitig und vermeiden Sie so unnötige Kosten!
Fotoabmahnungen
Der Urheber eines Fotos ist Inhaber des Rechts, dieses ausschließlich zu nutzen und zu verwerten. Sie oder er darf über die konkrete Verwendung der Fotos bestimmen und somit festlegen, ob und wo es vervielfältigt und verbreitet, sowie ausgestellt werden darf. Wer ein solches Foto nutzt, muss nachweisen können, dass er hierzu berechtigt gewesen ist, da ansonsten durch den Urheber die Geltendmachung von Schadensersatz, sowie Unterlassungsansprüchen drohen können.
Darüber hinaus steht dem Urheber eines Fotos das Recht auf Anerkennung seiner Urhebereigenschaft an dem Werk zu. Er kann bestimmen, ob sein Foto mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Im Zweifel ist auch hier davon auszugehen, dass eine Nennung des Urhebers zu erfolgen hat.
Konflikte im Urheberrecht sind aufgrund der hohen Unterlassungsstreitwerte fast immer sehr kostenintensiv. Besonders Abmahnungen wegen unerlaubter Nutzung von Fotos und Bildern können schnell hohe Kosten verursachen.
Zögern Sie nicht, reagieren Sie frühzeitig und vermeiden Sie so unnötige Kosten!
Markenabmahnung
Abmahnungen im Markenrecht besitzen hohe wirtschaftliche Sprengkraft. Das liegt zum einen an den im Markenrecht üblichen sehr hohen Streitwerten. Zum anderen kann ein Unterliegen in einer markenrechtlichen Auseinandersetzung dau führen, dass bereits am Markt befindliche Unternehmen, Dienstleistungen oder Produkte ggf. neu benannt, bzw. aus dem Verkehr gezogen werden, sowie Angebote auf Markt-Plattformen wie Amazon oder eBay gelöscht oder Kataloge zurückgerufen müssen.
Zusätzlich kann der Markeninhaber Auskunft über den Umfang der Markenverletzung verlangen, um auf dieser Basis anschließend den Schadensersatz zu berechnen. Teil des Schadensersatzanspruchs ist darüber hinaus die Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten, welche aufgrund der bereits angesprochenen hohen Streitwerte regelmäßig weit über 1.000,00 € liegt.
Auch im Markenrecht gilt: Nicht zögern, Fristen beachten, Profi einschalten!
Datenschutzabmahnung
Ob Abmahnungen von Konkurrenten im Bereich des Datenschutzrechts mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts möglich sind, ist derzeit noch nicht höchstrichterlich entschieden. Da das Thema mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Fahrt aufgenommen hat, sind seit dem eine handvoll Fälle entschieden geworden, in welchen verschiedene Gerichte hierbei völlig unterschiedliche Ansätze verfolgt haben. Diese reichen von der Auffassung, dass eine wettbewerbsrechtliche Datenschutzabmahnung möglich sein kann, bis zu der entgegenstehenden Auffassung, die dies ablehnt. Die Überprüfung einer solchen Abmahnung durch einen Spezialisten ist daher immer ratsam. Auch die Drohungen mit Sanktionen und horrenden Bußgeldern, die im Zusammenhang mit der DSGVO stets angeführt werden, sollten Sie nicht abschrecken lassen.