Wettbewerbsrecht

Sie benötigen kompetente rechtliche Beratung im Bereich Wettbewerbsrecht?
Unser erfahrenes Team von CETI Law Rechtsanwälten steht Ihnen mit Fachwissen und Engagement
zur Seite.
Abmahnungen sind ein häufiges Thema im Wettbewerbsrecht. Unser Anwalt für Abmahnungen hilft
Ihnen dabei, angemessen auf Abmahnungen zu reagieren, sei es als Empfänger oder als Absender.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung, entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien und
setzen Ihre Rechte durch, um unfaire Praktiken zu bekämpfen.
Das Lauterkeitsrecht ist ein wichtiger Aspekt des Wettbewerbsrechts, der auf das Verhalten von
Unternehmen in der Geschäftswelt abzielt. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei,
sicherzustellen, dass Ihre Geschäftspraktiken den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und
keinen unlauteren Wettbewerb darstellen. Wir helfen Ihnen, Wettbewerbsverstöße zu vermeiden
und Ihre geschäftlichen Interessen zu schützen.
Das Kartellrecht regelt den fairen Wettbewerb auf dem Markt und verbietet kartellrechtswidrige
Absprachen zwischen Unternehmen. Unsere Anwälte sind erfahren in der Beratung von
Unternehmen zu kartellrechtlichen Fragen und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Verträgen,
der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen und der Verteidigung gegen Kartellvorwürfe.
Unser Ziel ist es, Ihnen maßgeschneiderte rechtliche Lösungen anzubieten, die auf Ihre individuellen
Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht und außergerichtlich und
stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Wettbewerbsrecht zur Seite.

FAQ – Agile Software-Entwicklung

Warum ist die agile Software-Entwicklung unter rechtlichem Gesichtspunkt problematisch?
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.

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Juliane Lüsch

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt Daniel Grosche
Fachanwalt für Informations- und Technologierecht

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