Anwalt für Datenschutzrecht

Datenschutzberatung

Das Thema Datenschutz betrifft alle Unternehmen. Gegenstand der datenschutzrechtlichen Beratungen ist zum einen die Erstellung bzw. Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen, wie

Darüber hinaus ist das Ziel der Beratung ein funktionierendes Datenschutzmanagementsystem zu etablieren, welches die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicherstellt.

Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten

Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ergeben sich eine Reihe von Vorteilen.

Unternehmen und Unternehmer müssen als Verantwortliche auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen in ihrem Unternehmen achten. Ansonsten drohen bei Verstößen erhebliche Bußgelder von bis zu 20.000.000,00 € oder 4 % des weltweiten Konzernumsatzes.Die datenschutzrechtliche Beratung kann für sich, oder in Verbindung mit einer Bestellung unseres Hauses zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten erfolgen. Die Vergütungsvereinbarung lässt sich hierbei flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten anpassen. Sprechen Sie uns bei Interesse an.Wir stehen bundesweit für unsere Mandanten zur Verfügung.


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