Internetrecht
Das Internetrecht befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des
Internets einhergehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist wie häufig im
Bereich des IT Rechts die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets.
Folgende Schwerpunkte sind Teil der Beratungsleistung des Rechtsanwalt Internetrecht von
CETI Law:
Wir sind darauf spezialisiert und kennen die einschlägigen Bewertungsportale, deren
Richtlinien und das Recht. Wir wissen an welche Stellen wir uns wenden müssen und welche
Argumentation notwendig ist.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Internetrecht umfassen im Übrigen :
Datenschutz und Datenschutzrichtlinien:
Unsere Rechtsanwälte für Internetrecht beraten
Unternehmen und Privatpersonen bei der Entwicklung und Implementierung von
Datenschutzrichtlinien, um die Einhaltung geltender Datenschutzgesetze sicherzustellen und
Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
E-Commerce und Online-Geschäfte: Wir unterstützen Unternehmen bei rechtlichen
Fragen im Zusammenhang mit E-Commerce, einschließlich Vertragsgestaltung, rechtlichen
Anforderungen für Online-Shops und Verbraucherschutzbestimmungen.
Urheberrecht und geistiges Eigentum im Internet: CETI Law Anwälte helfen bei der
Durchsetzung und Verteidigung von Urheberrechten und anderen geistigen
Eigentumsrechten im digitalen Raum, einschließlich der Entfernung von unrechtmäßig
kopierten Inhalten und der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.
Social Media und Online-Marketing: Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht berät zu rechtlichen
Fragen im Zusammenhang mit Social Media-Nutzung und Online-Marketingaktivitäten,
einschließlich der Einhaltung von Werberegeln, Influencer-Marketing und der Verwendung
von Nutzerdaten.
Cyberkriminalität und Online-Betrug: Wir vertreten Opfer von Cyberkriminalität und
Online-Betrug und helfen bei der Strafverfolgung von Tätern, einschließlich
Identitätsdiebstahl, Phishing-Angriffen und Online-Betrug.
Für die Durchsetzung Ihrer Rechte bedienen wir uns der gesamten Palette materieller wie
prozessualer Werkzeuge, welche der Gesetzgeber hierfür vorgesehen hat, insbesondere:
Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche, sowie Ansprüche
auf Widerruf oder Gegendarstellung. Die prozessuale Geltendmachung erfolgt durch
Aussprache von Abmahnungen und/oder Beantragung von einstweiligen Verfügungen
und natürlich auch Klagen. Ihr Anwalt für Internet unterstützt Sie.
In allen Fällen umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung sowohl die Durchsetzung von
Ihrer Ansprüchen im Falle von Rechtsverletzungen zulasten unserer Mandanten, sowie die
Abwehr von unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte, bzw. die Schadensbegrenzung im
Falle einer berechtigten Inanspruchnahme. In allen Fällen profitieren unsere Mandanten von
unserer Erfahrung als Rechtanwälte für Internetrecht aus zahlreichen vergleichbaren Fällen,
welche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch uns bearbeitet wurden.