Influencer

Recht für Influencer

CETI Law – Ihre Rechtsanwälte für Influencer Marketing
Influencer sind in der heutigen digitalen Welt eine wichtige Gruppe von Personen, die durch ihre Präsenz in sozialen Medien wie Instagram, YouTube, TikTok und anderen Plattformen eine große Reichweite und Anhängerschaft aufbauen. Als Influencer teilen sie regelmäßig Inhalte wie Fotos, Videos, Bewertungen und Empfehlungen zu Produkten und Dienstleistungen und beeinflussen so das Kaufverhalten ihrer Follower. Influencer sind oft Unternehmer und Selbstständige, die mit Marken und Unternehmen zusammenarbeiten, um Produkte zu bewerben und zu vermarkten. Sie sind Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit bei ihren Followern.
Als Influencer ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Risiken zu kennen, die mit der Tätigkeit verbunden sind.
Rechtliche Risiken für Influencer
1. Urheberrechtliche Risiken: Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Fotos, Videos oder Musik in Beiträgen kann zu Urheberrechtsverletzungen führen, wenn keine entsprechenden Lizenzen oder Genehmigungen vorliegen.
2. Kennzeichnungspflichten: Influencer sind verpflichtet, gesponserte Beiträge und Werbung transparent zu kennzeichnen, um ihre Follower über kommerzielle Partnerschaften zu informieren. Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflichten können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
3. Wettbewerbsrechtliche Risiken: Irreführende Werbung, unfaire Wettbewerbspraktiken und Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) können zu rechtlichen Problemen führen, insbesondere wenn sie die Interessen der Verbraucher beeinträchtigen.
4. Datenschutzrechtliche Anforderungen: Die Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten von Followern und Kunden unterliegt strengen Datenschutzgesetzen wie der DSGVO. Verstöße gegen diese Gesetze können zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Ihre CETI Law Anwälte sind Experten für Influencer Marketing Recht. Ihr Influencer Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der rechtlichen Risikobewertung Ihrer Online-Karriere.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Recht für Influencer umfassen
1. Urheberrechtliche Beratung: Wir helfen Influencern bei Fragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte und unterstützen sie bei der Einholung von Lizenzen und Genehmigungen.
2. Kennzeichnungspflichten und Transparenz: Wir beraten Influencer zu ihren Kennzeichnungspflichten und helfen bei der rechtssicheren Kennzeichnung von gesponserten Beiträgen und Werbung.
3. Vertragsrechtliche Angelegenheiten: Wir unterstützen Influencer bei Vertragsverhandlungen und bei der Erstellung rechtssicherer Verträge mit Marken und Unternehmen.
4. Vertretung bei rechtlichen Streitigkeiten: Wir vertreten Influencer in rechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstößen und Datenschutzverletzungen.
Schutzgüter und Interessen durch das Recht der sozialen Medien
Meinungsfreiheit und Kommunikationsfreiheit: Das Recht, Meinungen und Informationen frei zu äußern und zu verbreiten, ist ein grundlegendes Schutzgut im Recht der sozialen Medien.
Privatsphäre und Datenschutz: Das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz schützt die persönlichen Daten und Informationen von Nutzern vor unbefugter Nutzung und Weitergabe.
Urheberrecht und geistiges Eigentum: Das Urheberrecht schützt die Rechte von Urhebern an ihren kreativen Werken und Inhalten vor unerlaubter Nutzung und Verbreitung.
Beispiele für Urteile im Bereich Influencer Marketing
BGH,  13. Januar 2022- I ZR 35/21 (“Influencer III”) Influencer müssen ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen, wenn sie die präsentierten Produkte kostenlos bekommen haben. Fördert eine Influencerin durch einen Bericht über Waren oder Dienstleistungen in sozialen Medien (hier: Instagram) den Absatz eines fremden Unternehmens, so handelt es sich um kommerzielle Kommunikation im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b TMG und Werbung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV und § 2 Abs. 2 Nr. 7 MStV, wenn ihr die Waren oder Dienstleistungen von dem durch den Bericht begünstigten Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wurden (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. September 2021 – I ZR 90/20, GRUR 2021, 1400 = WRP 2021, 1415 – Influencer I; Urteil vom 9. September 2021 – I ZR 125/20, GRUR 2021, 1414 = WRP 2021, 1429 – Influencer II).
OLG Frankfurt, Urteil vom 20. November 2020 – 16 U 7/20: Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied über die Haftung von Influencern für Werbung auf Instagram und die Kennzeichnungspflicht gesponserter Beiträge. BGH, Urteil vom 14. Mai 2020 – I ZR 7/16: Der Bundesgerichtshof entschied über die Haftung von Plattformbetreibern für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer hochgeladene Inhalte auf Plattformen wie YouTube.
Warum CETI Law? Ihr Rechtsanwalt für Influencer Recht
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei für das Recht für Influencer stehen wir Ihnen mit umfassender rechtlicher Beratung und Unterstützung zur Seite, um rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Interessen zu schützen. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich für eine individuelle Beratung.

FAQ – Agile Software-Entwicklung

Warum ist die agile Software-Entwicklung unter rechtlichem Gesichtspunkt problematisch?
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.

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