Äußerungsrecht

Äußerungsrecht. Die Meinungsfreiheit und ihre Grenzen.

Wahr oder unwahr? CETI Law – Ihre Experten für Äußerungsrecht.
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei im Bereich des Äußerungsrechts bieten wir Ihnen umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung bei allen Fragen rund um das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte. Unser Team von Anwälten im Bereich des Äußerungsrechts verfügt über das nötige Fachwissen und die juristische Expertise, um Sie in rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Äußerungsrecht zu unterstützen und Ihre Interessen zu verteidigen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Äußerungsrecht
1. Beratung zur Meinungsfreiheit: CETI Law Rechtsanwälte für Äußerungsrecht beraten Sie umfassend über Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und unterstützen Sie dabei, Ihre Meinung in der Öffentlichkeit zu vertreten, ohne dabei rechtliche Grenzen zu überschreiten.
2. Verteidigung gegen Rufschädigung: Wenn Sie Opfer von Rufschädigung, Verleumdung oder übler Nachrede werden, setzen wir uns für Sie ein und verteidigen Ihre Persönlichkeitsrechte vor Gericht. Ihre CETI Law Rechtsanwalt für Verleumdung, Rufschädigung, Beleidigung.
3. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche: Wir helfen Ihnen dabei, Unterlassungsansprüche geltend zu machen, um rechtswidrige Äußerungen zu stoppen und weiteren Schaden zu verhindern.
4. Rechtliche Bewertung von Äußerungen: Unsere Anwälte prüfen Äußerungen auf ihre Rechtmäßigkeit und unterstützen Sie dabei, angemessene rechtliche Schritte einzuleiten, wenn Ihre Rechte verletzt werden.
5. Medienrechtliche Beratung: Wir bieten umfassende Beratung zu medienrechtlichen Fragen, einschließlich Presse- und Äußerungsrecht, und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Medienunternehmen.
„Der hat das über mich gesagt!“ – Unwahre und wahre Tatsachenbehauptungen
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind eine Form der rechtswidrigen Äußerungen, die das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzen können. Unter das Äußerungsrecht fallen nicht nur Meinungsäußerungen, sondern auch Tatsachenbehauptungen. Während das Recht auf freie Meinungsäußerung einen hohen Stellenwert hat, gibt es Grenzen, insbesondere wenn unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden.
Was sind unwahre Tatsachenbehauptungen?
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind Aussagen, die fälschlicherweise behaupten, bestimmte Tatsachen seien wahr, obwohl sie in Wirklichkeit nicht der Realität entsprechen. Diese Behauptungen können verschiedene Formen annehmen, darunter falsche Angaben über eine Person, ein Unternehmen, ein Produkt oder ein Ereignis.
Beispiele für unwahre Tatsachenbehauptungen
Rechtliche Folgen von unwahren Tatsachenbehauptungen
Unwahre Tatsachenbehauptungen können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, darunter: Rufschädigung: Personen, die Opfer von unwahren Tatsachenbehauptungen werden, können ihren Ruf und ihre beruflichen Chancen beeinträchtigt sehen. Wir, die Rechtsanwälte für Rufschädigung unterstützen Sie dabei. Schadensersatzansprüche: Opfer von unwahren Tatsachenbehauptungen haben das Recht, Schadensersatz für den erlittenen finanziellen und immateriellen Schaden geltend zu machen. CETI Law Rechtsanwälte für Tatsachenbehauptungen und Schadensersatz beraten Sie. Unterlassungsansprüche: Opfer können Unterlassungsansprüche geltend machen, um die weitere Verbreitung der unwahren Behauptungen zu stoppen. Auch hier stehen wir an Ihrer Seite.
Strafrechtliche Verfolgung: In einigen Fällen können unwahre Tatsachenbehauptungen strafrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn sie dazu dienen, Personen zu diffamieren oder die öffentliche Ordnung zu stören.
Rechtliche Vertretung bei unwahren Tatsachenbehauptungen
Wenn Sie Opfer von unwahren Tatsachenbehauptungen werden, ist es wichtig, sich umgehend an einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Tatsachenbehauptungen zu wenden. Unsere Rechtsanwälte können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten, um die Verbreitung der unwahren Behauptungen zu stoppen.
Freiheiten, Schutzgüter und Interessen
Das Äußerungsrecht schützt verschiedene Schutzgüter und Interessen, darunter:
Weitere Beispiele für Fälle im Äußerungsrechts
Rechtsprechung zum Äußerungsrecht
BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2017 – 1 BvR 770/17: Das Bundesverfassungsgericht betonte die Bedeutung der Meinungsfreiheit und stellte klar, dass Einschränkungen dieses Grundrechts nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind, insbesondere bei der Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen. BGH, Urteil vom 23. September 2014 – VI ZR 358/13: Der Bundesgerichtshof entschied, dass Äußerungen in sozialen Medien wie Facebook grundsätzlich dem Schutz der Meinungsfreiheit unterliegen, jedoch auch die Persönlichkeitsrechte anderer Personen zu berücksichtigen sind und unwahre Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
EGMR, Urteil vom 10. März 2015 – Beschwerde-Nr. 4370/07: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass eine Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund von Äußerungen in einem Internetforum eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellen kann, wenn die Äußerungen nicht über das hinausgehen, was für eine robuste politische Debatte akzeptabel ist.
Warum CETI Law? Ihr Rechtsanwalt für die Themen Beleidigung, Verleumdung, Rufschädigung, üble Nachrede.
Wenn Sie rechtlichen Rat oder Unterstützung im Bereich des Äußerungsrechts benötigen, zögern Sie nicht, uns zu unverbindlich kontaktieren.

FAQ – Agile Software-Entwicklung

Warum ist die agile Software-Entwicklung unter rechtlichem Gesichtspunkt problematisch?
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.

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Juliane Lüsch

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt Daniel Grosche
Fachanwalt für Informations- und Technologierecht

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