Bundesweite Hilfe
Unsere Standorte befinden sich in Berlin und München. Unsere Anwälte für Abmahnungen
vertreten unsere Mandanten allerdings bundesweit. Dabei treten wir für Ihre Interessen ein
und holen mit der Erfahrung aus hunderten geführter Verfahren das Beste für unsere
Mandanten aus jeder Situation.
Egal, ob sie kämpfen oder anhand einer nüchternen Kosten-Nutzen Rechnung den Weg des
geringsten Widerstandes wählen möchten. Wir legen Ihnen Ihre Alternativen mit den damit
verbundenen Kostenrisiken offen und Sie entscheiden.
Grundsätzlich gilt:
1. Nehmen Sie Abmahnungen ernst!
2. Beachten Sie die gesetzten Fristen – Lassen Sie sich aber nicht durch die kurzen
Fristen unter Druck setzen.
3. Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen und unterschreiben Sie nicht ungeprüft die
beigefügte Unterlassungserklärung.
4. Setzen Sie sich mit unseren Rechtsanwälten für Abmahnungen in Verbindung –
Senden Sie uns Ihre Abmahnung zu.
Filesharing Abmahnungen
Filesharing – also das dezentrale Teilen von mitunter urheberrechtlich geschützten Inhalten
über sog. Tauschbörsen – ist nach wie vor ein Massenphänomen. Die Besonderheit bei
Abmahnungen im Filesharing ist, dass der Rechteinhaber lediglich einen Internetanschluss
ermitteln kann, über welchen die Rechtsverletzung erfolgt sein soll. Wer die Tat
schlussendlich aber konkret begangen hat, ist in der Regel offen, da Internetanschlüsse
zumeist von mehreren Personen genutzt werden.
Sind Sie als Anschlussinhaber abgemahnt worden haften Sie zunächst als solcher für die
Rechtsverletzung, auch wenn Sie die Tat nicht begangen haben!
Die Haftung kann jedoch durch entsprechenden Vortrag entfallen. Hierzu ist der
Anschlussinhaber jedoch verpflichtet, dem Abmahnenden konkrete Umstände der
Nutzungsmöglichkeiten seines Internetanschlusses durch Dritte mitzuteilen. Hier ist jedoch
Vorsicht angebracht. Allein etwa der Hinweis, man wisse nicht, wer die Tat begangen habe
reicht nicht aus um die eigene Haftung entfallen zu lassen. Sie sind allerdings auch nicht
verpflichtet den Täter dem Abmahnenden „auszuliefern“.
Sofern Sie die Meinung sind, für die Tat nicht verantwortlich zu sein, werden Sie in der Regel
auch nicht haften. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von
Schadensersatz ist dann sehr wahrscheinlich unnötig.
Wir beraten Sie gerne hierzu. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus Hunderten
vergleichbaren Verfahren.
Wettbewerbsabmahnungen
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können sämtliche Bereiche des geschäftlichen
Verkehrs betreffen. Häufige Fallgruppen im Bereich des eCommerce sind dabei
insbesondere unterlassene Anbieterkennzeichnungen, Nutzung rechtswidriger AGB, falsche
oder fehlende Widerrufsbelehrungen, fehlende Impressumsangaben usw.
Eine weitere relevante Fallgruppe stellen Abmahnungen auf Plattformen wie eBay dar, weil
dort professionelle Verkäufer das Handeln anderer als „Privatverkäufer“ als gewerblich im
Sinne des Wettbewerbsrechtes einstufen.
Wenn man als gewerblich im Sinne des Wettbewerbsrechtes gilt, muss man zahlreiche
Informationspflichten (wie etwa Widerrufsbelehrung, Auszeichnung der Mehrwertsteuer,
Gewährleistungsrechte, Anbieterkennzeichnung usw.) beachten. Tut man dies nicht, drohen
ebenfalls teure Abmahnungen.
Zögern Sie nicht, reagieren Sie frühzeitig und vermeiden Sie so unnötige Kosten!
Fotoabmahnungen
Der Urheber eines Fotos ist Inhaber des Rechts, dieses ausschließlich zu nutzen und zu
verwerten. Sie oder er darf über die konkrete Verwendung der Fotos bestimmen und somit
festlegen, ob und wo es vervielfältigt und verbreitet, sowie ausgestellt werden darf. Wer ein
solches Foto nutzt, muss nachweisen können, dass er hierzu berechtigt gewesen ist, da
ansonsten durch den Urheber die Geltendmachung von Schadensersatz, sowie
Unterlassungsansprüchen drohen können.
Darüber hinaus steht dem Urheber eines Fotos das Recht auf Anerkennung seiner
Urhebereigenschaft an dem Werk zu. Er kann bestimmen, ob sein Foto mit einer
Urheberbezeichnung zu versehen ist und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Im Zweifel
ist auch hier davon auszugehen, dass eine Nennung des Urhebers zu erfolgen hat.
Konflikte im Urheberrecht sind aufgrund der hohen Unterlassungsstreitwerte fast immer sehr
kostenintensiv. Besonders Abmahnungen wegen unerlaubter Nutzung von Fotos und Bildern
können schnell hohe Kosten verursachen.
Zögern Sie nicht, reagieren Sie frühzeitig und vermeiden Sie so unnötige Kosten! Unsere
Anwälte für Abmahnungen im Bereich Urheberrecht stehen Ihnen zur Seite.
Markenabmahnung
Abmahnungen im Markenrecht besitzen hohe wirtschaftliche Sprengkraft. Das liegt zum
einen an den im Markenrecht üblichen sehr hohen Streitwerten. Zum anderen kann ein
Unterliegen in einer markenrechtlichen Auseinandersetzung dau führen, dass bereits am
Markt befindliche Unternehmen, Dienstleistungen oder Produkte ggf. neu benannt, bzw. aus
dem Verkehr gezogen werden, sowie Angebote auf Markt-Plattformen wie Amazon oder
eBay gelöscht oder Kataloge zurückgerufen müssen.
Zusätzlich kann der Markeninhaber Auskunft über den Umfang der Markenverletzung
verlangen, um auf dieser Basis anschließend den Schadensersatz zu berechnen. Teil des
Schadensersatzanspruchs ist darüber hinaus die Erstattung der gegnerischen
Anwaltskosten, welche aufgrund der bereits angesprochenen hohen Streitwerte regelmäßig
weit über 1.000,00 € liegt.
Auch im Markenrecht gilt: Nicht zögern, Fristen beachten, Rechtsanwalt für
Markenabmahnung einschalten!
Datenschutzabmahnung
Ob Abmahnungen von Konkurrenten im Bereich des Datenschutzrechts mit den Mitteln des
Wettbewerbsrechts möglich sind, ist derzeit noch nicht höchstrichterlich entschieden. Da das
Thema mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Fahrt
aufgenommen hat, sind seit dem eine handvoll Fälle entschieden geworden, in welchen
verschiedene Gerichte hierbei völlig unterschiedliche Ansätze verfolgt haben. Diese reichen
von der Auffassung, dass eine wettbewerbsrechtliche Datenschutzabmahnung möglich sein
kann, bis zu der entgegenstehenden Auffassung, die dies ablehnt. Die Überprüfung einer
solchen Abmahnung durch einen Spezialisten ist daher immer ratsam. Auch die Drohungen
mit Sanktionen und horrenden Bußgeldern, die im Zusammenhang mit der DSGVO stets
angeführt werden, sollten Sie nicht abschrecken lassen.