Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung für Unternehmen

Sie haben Zeit für das Geschäft. Denn wir kümmern uns um Ihre Verträge.
Die Vertragsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftsrechts und spielt eine entscheidende Rolle für den reibungslosen Geschäftsablauf von Unternehmen, insbesondere in der schnelllebigen Welt der Technologieunternehmen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei CETI Law bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen für Unternehmen und deren Rechtsabteilungen.
Ihre Unternehmensabteilungen und deren Verträge:
1. Vertrieb und Marketing: Vertriebsverträge, Kooperationsvereinbarungen, Werbeverträge, Lizenzverträge für Markennutzung.
2. Einkauf und Beschaffung: Lieferverträge, Rahmenverträge, Dienstleistungsverträge, Verträge mit Zulieferern und Dienstleistern.
3. Forschung und Entwicklung: Entwicklungsverträge, Forschungskooperationen, Technologietransfervereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, NDAs.
4. Personalwesen: Arbeitsverträge, Dienstverträge, Vergütungsvereinbarungen, Verträge über Mitarbeiterbeteiligungen.
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): AGB für den Online-Vertrieb, Softwarelizenzen, Servicevereinbarungen, Datenschutzrichtlinien.
Wir besitzen eine ausgewiesene Expertise bei der Beratung von Konzernen, KMUs, Technologieunternehmen, Gewerbetreibende und Handwerker. Unsere Expertise reicht von AGBs, EKBs, Einkaufsverträgen, Salesverträgen, komplexen Software-Anwendungen, KI, Daten, Big Data Agreements sowie Verträge für Forschung & Entwicklung. CETI Law, Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Vertragsgestaltung.
Einkauf / Procurement
Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung von Einkaufsrahmenverträgen, Projekt- und Einzelverträgen. Die Erstellung von Einkaufsverträgen erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung, insbesondere für Technologieunternehmen, die eine Vielzahl von Produkten, Software und Dienstleistungen beschaffen müssen. Wir kennen die Abläufe im Einkauf und sind Experten für die Erstellung von Einkaufsverträgen.
1. Bedarfsanalyse: Zunächst ist es wichtig, den Bedarf des Unternehmens genau zu analysieren. Welche Produkte oder Dienstleistungen werden regelmäßig beschafft? Welche Mengen werden benötigt? Welche Anforderungen und Qualitätsstandards müssen erfüllt sein? Achtung: Sprechen Sie nur mit potentiellen Vertragspartnern, wenn ein NDA unterschrieben wurde. Schützen Sie Ihre IP, denn bereits die Versendung der Spezifikation birgt Risiken.
2. Auswahl der Lieferanten: Basierend auf der Bedarfsanalyse werden geeignete Lieferanten identifiziert.
3. Verhandlungen: Sobald potenzielle Lieferanten identifiziert wurden, können kommerzielle Verhandlungen, aber auch erste Verhandlungen über die Vertragsbedingungen beginnen. Dies umfasst Preisgestaltung,
Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen, Garantien und Haftungsausschlüsse. Ihre CETI Law Rechtsanwälte für Vertragsgestaltung kennen die Risiken und unterstützen Sie auch hier.
4. Vertragsentwurf: Auf Basis der Verhandlungen wird ein erster Entwurf des Einkaufsrahmenvertrags erstellt. Dieser wird alle Bedingungen und Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und den Lieferanten umfassen.
5. Weitere Vertragsverhandlungen: Der Vertragsentwurf wird oft mehrfach verhandelt. Wir stehen an Ihrer Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen durchgesetzt werden, alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, damit das Unternehmen angemessen geschützt ist. Mit unserer Erfahrung begegnen Sie Verhandlungspartnern auf Augenhöhe.
6. Abschluss des Vertrags: Nach Abschluss der Überprüfung und etwaigen Änderungen wird der Vertrag von allen beteiligten Parteien unterzeichnet.
7. Implementierung und Überwachung: Nach Abschluss des Vertrags sollte dieser in die Geschäftspraxis des Unternehmens integriert werden. Dies umfasst die Überwachung der Leistung der Lieferanten, die Einhaltung der Vertragsbedingungen und die Behebung von etwaigen Problemen oder Unstimmigkeiten.
Bei der Erstellung von Einkaufsrahmenverträgen für Technologieunternehmen ist es besonders wichtig, auf spezifische zusätzlich Aspekte wie Softwarelizenzen, Wartungs- und Supportdienstleistungen sowie Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen zu achten. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung jeglicher Verträge, um sicherzustellen, dass Ihre geschäftlichen Interessen geschützt sind und rechtliche Risiken minimiert werden.
High Tech, mit guten Verträgen. Plattformverträge für Technologieunternehmen
Lizenzvereinbarungen: Vereinbarungen zur Nutzung von Plattformen oder Technologien, die es Unternehmen ermöglichen, auf der Plattform zu operieren oder ihre Dienstleistungen anzubieten.
API-Integration: Verträge zur Integration von Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs), um die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Plattformen zu ermöglichen.
Datenverarbeitungsvereinbarungen: Vereinbarungen zur Verarbeitung von Daten auf Plattformen, einschließlich Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen.
Service-Level-Vereinbarungen (SLAs): Vereinbarungen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit von Plattformen sowie zur Beilegung von Serviceunterbrechungen oder Ausfällen.
Lizenzierung von KI-Technologien: Vereinbarungen zur Nutzung und Lizenzierung von KI-Algorithmen, -Software und -Plattformen für Unternehmensanwendungen.
Entwicklungs- und Wartungsverträge: Vereinbarungen zur Entwicklung, Implementierung und Wartung von maßgeschneiderten KI-Anwendungen für Unternehmen.
Datenschutz und Ethik: Verträge zur Gewährleistung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen und ethischen Grundsätzen bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien.
Haftung und Risikominimierung: Vereinbarungen zur Haftungsverteilung und Risikominimierung im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Anwendungen, einschließlich Haftungsausschlüssen und Versicherungsregelungen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Vertragsgestaltung umfassen
1. Erstellung maßgeschneiderter Verträge:Wir unterstützen Unternehmen bei der Erstellung maßgeschneiderter Verträge, die ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen wie bspw. der Erstellung und Überprüfung von Plattformverträgen für digitale Plattformen, einschließlich Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Kooperationsverträgen.
2. KI und Machine Learning:Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Beratung zur Vertragsgestaltung für künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen, einschließlich Entwicklungsvereinbarungen, Lizenzierungen und Datenschutzvereinbarungen.
3. Überprüfung bestehender Verträge: Wir überprüfen bestehende Verträge auf rechtliche Risiken und Schwachstellen und helfen Unternehmen, diese zu optimieren und anzupassen.
4. AGB-Erstellung und -Überprüfung:Wir unterstützen Unternehmen bei der Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um rechtliche Konformität und Transparenz zu gewährleisten.
5. Schulungen und Workshops: Wir bieten Schulungen und Workshops für Unternehmen und deren Mitarbeiter an, um das Verständnis für rechtliche Aspekte der Vertragsgestaltung zu fördern und Risiken zu minimieren.
Gut zu wissen – Haftung im Presserecht
– Medienunternehmen haften für rechtswidrige Veröffentlichungen, die Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder andere gesetzlich geschützte Rechte verletzen.
– Journalisten und Redakteure können persönlich für rechtswidrige Inhalte haftbar gemacht werden, insbesondere wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Unsere CETI Law Rechtsanwälte kennen die rechtlichen Risiken bei fehlerhafter Vertragsgestaltung:
1. Unklare Vertragsbedingungen: Unpräzise formulierte Vertragsbedingungen können zu Missverständnissen und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien führen.
2. Verletzung gesetzlicher Vorgaben: Verträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, können ungültig sein und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Geldstrafen und Schadensersatzansprüchen.
3. Haftungsrisiken: Unternehmen können bei fehlerhafter Vertragsgestaltung Haftungsrisiken eingehen, einschließlich Haftung für Vertragsverletzungen, Schadensersatzansprüche und gerichtliche Streitigkeiten.
4. Verlust geistigen Eigentums: Unzureichende Schutzklauseln in Verträgen können dazu führen, dass Unternehmen geistiges Eigentum wie Patente, Marken oder Geschäftsgeheimnisse gefährden.
Optimale Vertragsgestaltung = gutes Risikomanagement
Rechtssicherheit: Durch klar formulierte Verträge werden Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien eindeutig geregelt, was Rechtssicherheit schafft.
Risikominimierung: Eine sorgfältige Vertragsgestaltung hilft Unternehmen, rechtliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren, was die Geschäftstätigkeit absichert.
Interessenwahrung: Verträge ermöglichen es Unternehmen, ihre Interessen und Rechte zu schützen und faire Bedingungen für alle Vertragsparteien sicherzustellen.
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei für Vertragsgestaltung im Wirtschaftsrecht unterstützen wir Unternehmen dabei, rechtliche Risiken zu minimieren und ihre Interessen effektiv zu schützen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Anfrage.

FAQ – Agile Software-Entwicklung

Warum ist die agile Software-Entwicklung unter rechtlichem Gesichtspunkt problematisch?
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.

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