Social Media Recht

Social Media Recht. Bleiben Sie online.

Wir beherrschen das Recht der sozialen Medien
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Bereich des Social Media Rechts bieten wir Ihnen umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung bei allen Fragen rund um die Nutzung und Regulierung sozialer Medien. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten für Social Media verfügt über das nötige Fachwissen und die juristische Expertise, um Sie bei rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit sozialen Medien anwaltlich zu unterstützen und Ihre Interessen zu verteidigen.
CETI Law. Ihr Rechtsanwalt für alle Netzwerke und Apps
Facebook: Eine der größten und bekanntesten Social Media-Plattformen, die es Nutzern ermöglicht, Profile zu erstellen, Freundschaften zu knüpfen, Inhalte zu teilen und sich in Gruppen auszutauschen. Instagram: Eine Foto- und Videoplattform, die es Nutzern ermöglicht, ihre Bilder und Videos zu teilen, mit Hashtags zu markieren und mit anderen Nutzern zu interagieren.
Twitter: Ein Microblogging-Dienst, der es Nutzern ermöglicht, kurze Nachrichten, sogenannte Tweets, zu veröffentlichen, die von anderen Nutzern gelesen, retweetet und kommentiert werden können. LinkedIn: Ein berufsorientiertes soziales Netzwerk, das es Nutzern ermöglicht, berufliche Kontakte zu knüpfen, Stellenangebote zu suchen und Branchennachrichten zu lesen.
YouTube: Eine Video-Sharing-Plattform, auf der Nutzer ihre eigenen Videos hochladen, ansehen und kommentieren können, sowie Kanäle abonnieren und mit anderen Nutzern interagieren können. TikTok: Eine Plattform für kurze, unterhaltsame Videos, die es Nutzern ermöglicht, ihre eigenen Videos zu erstellen, zu bearbeiten und zu teilen, sowie mit anderen Nutzern zu interagieren und Inhalte zu entdecken. Ihre CETI Law Rechtsanwälte unterstützen Sie bei rechtlichen Themen zu den oben genannten und allen anderen Sozialen Medien. Stellen Sie gerne eine unverbindliche Anfrage.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Social Media Recht umfassen:
1. Datenschutz und Datenschutzrichtlinien: Unsere Anwälte beraten Unternehmen und Privatpersonen zu Datenschutzfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von sozialen Medien und unterstützen bei der Entwicklung und Implementierung von Datenschutzrichtlinien.
2. Impressumspflicht und Kennzeichnungsvorschriften: Wir helfen Unternehmen und Influencern bei der Einhaltung der Impressumspflicht und Kennzeichnungsvorschriften für Werbung und gesponserte Beiträge auf sozialen Medien.
3. Urheberrecht und geistiges Eigentum: Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte in sozialen Medien, einschließlich der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Fotos, Videos und Texten.
4. Wettbewerbsrecht und Werberecht: CETI Law Rechtsanwälte für Social Media beraten regelmäßig zu rechtlichen Anforderungen im Bereich des Wettbewerbs- und Werberechts auf sozialen Medien, einschließlich der Einhaltung von Transparenz- und Fairnessregeln für Werbung und Influencer-Marketing.
5. Rechtliche Auseinandersetzungen: Unsere Kanzlei vertritt Unternehmen und Privatpersonen in rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit sozialen Medien, einschließlich der Durchsetzung von Ansprüchen bei Rufschädigung, Verleumdung, Diffamierung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
Beispiele für rechtliche Probleme in sozialen Medien:
Schutzgüter und Interessen im Bereich des Rechts der sozialen Medien
Privatsphäre: Das Recht auf Privatsphäre schützt die persönlichen Daten und Informationen von Nutzern vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe durch soziale Medienplattformen oder Dritte. Meinungsfreiheit: Das Recht auf freie Meinungsäußerung ermöglicht es Nutzern, ihre Meinungen und Ansichten in sozialen Medien frei zu äußern, solange sie dabei nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte anderer verstoßen. Urheberrecht: Das Urheberrecht schützt die Rechte von Urhebern an ihren kreativen Werken, wie Fotos, Videos und Texten, vor unerlaubter Verwendung oder Verbreitung in sozialen Medien.
Urteile zu Social Media Recht
BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2017 – 1 BvR 770/17: Das Bundesverfassungsgericht betonte in diesem Beschluss die Bedeutung der Meinungsfreiheit und stellte klar, dass Einschränkungen dieses Grundrechts nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind, insbesondere bei der Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen in sozialen Medien.
OLG Frankfurt, Urteil vom 20. November 2020 – 16 U 7/20: Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied über die Frage der Haftung von Influencern für Werbung auf Instagram. Das Urteil betraf die Kennzeichnungspflicht von gesponserten Beiträgen und die Verantwortung von Influencern, diese transparent zu kennzeichnen.
EuGH, Urteil vom 5. Juni 2018 – C-210/16 (Facebook-Fanpage-Urteil): Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in diesem Urteil, dass Betreiber von Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind. Unternehmen, die Fanpages betreiben, müssen die Datenschutzbestimmungen einhalten und ihre Nutzer über die Verarbeitung ihrer Daten informieren.
BGH, Urteil vom 14. Mai 2020 – I ZR 7/16: Der Bundesgerichtshof entschied über die Haftung von Plattformbetreibern für rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen. Das Urteil betraf die Frage, ob Plattformen wie YouTube für Urheberrechtsverletzungen haften, die von Nutzern hochgeladene Inhalte betreffen. Der BGH entschied, dass Plattformbetreiber unter bestimmten Umständen für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können.
OLG München, Urteil vom 10. Mai 2018 – 29 U 638/18: Das Oberlandesgericht München entschied in diesem Urteil, dass die Verwendung eines Fotos in einem Social Media-Post ohne Erlaubnis des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung darstellt und Schadensersatzansprüche begründen kann.
EuGH, Urteil vom 15. Juli 2021 – C-311/18: Der Europäische Gerichtshof entschied über die Rechtmäßigkeit von Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA im Rahmen des EU-US Privacy Shield. Das Urteil hatte weitreichende Auswirkungen auf die Datensicherheit und den Datenschutz von Nutzern in sozialen Medien und anderen Online-Plattformen.
Warum CETI Law? Ihr Rechtsanwalt für die Themen Social Media
Wenn Sie rechtlichen Rat oder Unterstützung im Bereich des Social Media Rechts benötigen, zögern Sie nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.

FAQ – Agile Software-Entwicklung

Warum ist die agile Software-Entwicklung unter rechtlichem Gesichtspunkt problematisch?
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.

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