Urheberrecht

Urheberrecht
Das Urheberrecht stellt ein besonderes Rechtsgebiet dar, welches vertieftes Spezialwissen, sowohl in Bezug auf die Materie selbst, als auch im Hinblick auf die verfahrens- und prozessrechtlichen Besonderheiten. Nicht umsonst existieren daher bei den meisten Gerichten in Deutschland besondere Spruchkörper, welche auf das Urheberrecht spezialisiert sind. Unsere Mandanten profitieren von unserer Erfahrung und Qualifikation in sämtlichen Fragestellungen des nationalen und europäischen Urheberrechts. Die nachfolgende nicht abschließende Auflistung enthält die häufigsten diesbezüglichen Problemstellungen, welchen wir uns im Rahmen unserer Arbeit widmen:
  • Filesharing,
  • unberechtigte Verwendung von Bildern, Texten und sonstigen Werken,
  •  Recht der Wahrnehmungsgesellschaften,
  •  Recht bildender Künste,
  •  Schutz von Urheberpersönlichkeitsrechten, (z.B. Urhebernennung)
  •  Verlagsrecht
Das Internet erlaubt eine schnelle, massenhafte und einfache Vervielfältigung auch von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung des Urhebers. Für unsere Mandanten, die von der Erstellung urheberrechtlich geschützter Werke leben, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern kann die Nutzung der Werke unserer Mandanten im Internet verfolgt werden und einer unbefugten Nutzung wirksam entgegengetreten werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an. Unsere Dienstleistungen im Bereich Urheberrecht umfassen:
1. Urheberrechtsberatung: Wir bieten individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt Urheberrecht zu allen Fragen rund um das Urheberrecht. Ob es um die rechtliche Absicherung Ihrer kreativen Werke, die Lizenzierung von Urheberrechten oder die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Verletzern geht – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
2. Urheberrechtsverletzungen: Wenn Ihre Urheberrechte verletzt wurden, setzen wir uns für Sie ein. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Personen oder Unternehmen, die Ihre Werke ohne Ihre Zustimmung nutzen oder kopieren.

3. Vertragsgestaltung und -prüfung: Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung und Überprüfung
von Verträgen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht, einschließlich Lizenzverträgen,
Veröffentlichungsverträgen und Arbeitsverträgen für kreative Fachleute. Ihre Rechtsanwälte
für Urheberrecht von CETI Law setzen Ihre Idee schnell und günstig um.

4. Verteidigung gegen Urheberrechtsansprüche: Falls Ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, verteidigen wir Sie mit unserer umfassenden juristischen Expertise und setzen uns für Ihre Rechte ein. 5. Digitale Rechte und Internetrecht: Wir unterstützen Sie bei Fragen zu digitalen Rechten, dem Schutz Ihrer Werke im Internet und der rechtlichen Absicherung Ihrer Online-Präsenz.
Unsere CETI Law Expertise. Rechtsanwälte für Urheberrecht:
Wenn Sie rechtlichen Rat oder Unterstützung im Bereich des Urheberrechts benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.
Abmahnung im Bereich Urheberrecht.
Sie haben eine Abmahnung erhalten?
In allen Fällen umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung sowohl die Durchsetzung von Ansprüchen im Falle von Rechtsverletzungen zulasten unserer Mandanten, sowie die Abwehr von unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte, bzw. die Schadensbegrenzung im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme. In allen Fällen profitieren unsere Mandanten von unserer Erfahrung aus hunderten vergleichbaren Fällen, welche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich oder in Auseinandersetzung mit den jeweiligen Markenämtern durch uns bearbeitet wurden.
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.

FAQ – Agile Software-Entwicklung

Warum ist die agile Software-Entwicklung unter rechtlichem Gesichtspunkt problematisch?
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.

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Juliane Lüsch

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt Daniel Grosche
Fachanwalt für Informations- und Technologierecht

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