Das Thema Datenschutz betrifft alle Unternehmen. Gegenstand der datenschutzrechtlichen Beratungen ist zum einen die Erstellung bzw. Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen, wie
Datenschutzerklärung für Kunden, Mitarbeiter und Internetseiten,
das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten,
das Verzeichnis der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM),
Verzeichnis externer Dienstleister und Auftragsverarbeiter,
die Prüfung und ggf. Erstellung von Verträgen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag,
datenschutzrechtliche Arbeitsanweisungen sowie Verpflichtungserklärungen für Mitarbeiter nebst, sofern erforderlich,
Einwilligungserklärungen für besondere Verarbeitungssituationen von Mitarbeitern und Dritten,
sowie ggf. erforderliche Datenschutzfolgenabschätzungen.
Darüber hinaus ist das Ziel der Beratung ein funktionierendes Datenschutzmanagementsystem zu etablieren, welches die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicherstellt.
Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten
Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ergeben sich eine Reihe von Vorteilen.
Zum einen erübrigt sich die Vermittlung der erforderlichen Sachkunde, die erforderlich ist, um einen Mitarbeiter zu schulen. Unsere Berufsträger verfügen zum Nachweis der Sachkunde über Zertifikate des TÜV Nord (TÜV Nord zertifizierter Datenschutzbeauftragter; TÜV Nord zertifizierter Datenschutzauditor),
des Weiteren genießen Mitarbeiter, die zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden besonderen Kündigungsschutz, ähnlich dem eines Betriebsrates. Die Beauftragung des externen Datenschutzbeauftragten kann entsprechend der vertraglichen Vereinbarung fristgerecht beendet werden, und
schlussendlich besteht der Vorteil, dass im Falle von Beratungsfehlern der Datenschutzbeauftragte mit seiner Berufshaftpflichtversicherung für Beratungsfehler einsteht.
Unternehmen und Unternehmer müssen als Verantwortliche auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen in ihrem Unternehmen achten. Ansonsten drohen bei Verstößen erhebliche Bußgelder von bis zu 20.000.000,00 € oder 4 % des weltweiten Konzernumsatzes.
Die datenschutzrechtliche Beratung kann für sich, oder in Verbindung mit einer Bestellung unseres Hauses zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten erfolgen. Die Vergütungsvereinbarung lässt sich hierbei flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten anpassen. Sprechen Sie uns bei Interesse an.
Wir stehen bundesweit für unsere Mandanten zur Verfügung.