Medienrecht

Rechtssicherheit in der digitalen Ära:Ihr Rechtsanwalt für Medienrecht.
Als Rechtsanwälte im Bereich Medienrecht verstehen wir die ständig wachsenden Herausforderungen, mit denen Unternehmen, Influencer und Privatpersonen in der digitalen Ära konfrontiert sind. In einer Zeit, in der Social Media Plattformen die Kommunikation dominieren und Informationen in Echtzeit verbreitet werden, ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und zu beachten.
Unser Team, bestehend aus Fachanwälten für IT-Recht und Anwälten für Social Media und Influencern bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen relevanten Bereichen des Medienrechts, insbesondere im Äußerungsrecht, Social Media Recht, Recht für Influencer und Presserecht.
Rechtsanwalt für Äußerungsrecht: Schutz der Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte
Das Äußerungsrecht spielt eine zentrale Rolle im Medienrecht und ist essentiell für die Meinungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft. Wir, CETI Law Rechtsanwälte für Äußerungsrecht, unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Meinungsäußerungen rechtssicher zu gestalten und verteidigen sie gegen unzulässige Eingriffe Dritter. Egal ob es um die Veröffentlichung von Inhalten in traditionellen Medien oder auf Social Media Plattformen geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Rechtsanwalt für Social Media Recht: Rechtliche Fallstricke im digitalen Raum
Die Nutzung von Social Media birgt zahlreiche rechtliche Risiken, von Urheberrechtsverletzungen bis hin zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Als erfahrene Medienrechtsanwälte und Anwälte für Social Media helfen wir unseren Mandanten dabei, ihre Social Media Aktivitäten rechtssicher zu gestalten und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Plattformbetreibern und anderen Nutzern.
Rechtsanwalt für Influencer: Rechtliche Absicherung für digitale Meinungsmacher
Influencer stehen im Fokus der Öffentlichkeit, generieren teilweise Millionen an Followern und unterliegen auch daher besonderen rechtlichen Anforderungen. Unser Anwalt für Influencer berät Influencer z.B. bei der Gestaltung von Kooperationsverträgen, der Kennzeichnungspflicht von Werbung und dem Umgang mit rechtlichen Risiken in den sozialen Medien. Unser Ziel ist es, Influencern die nötige rechtliche Sicherheit zu geben, um ihre Tätigkeit erfolgreich und sicher ausüben zu können. CETI Law Anwälte für Influencer unterstützen Sie bei Ihrer Karriere, wenn es Ihre Auftritte um Instagram, X (ehemals Twitter), TikTok, Snapchat, Facebook, Flickr, Pinterest und andere Plattformen geht.
Presserecht Rechtsanwälte: Pressefreiheit und Informationsinteresse ausbalancieren
Das Presserecht regelt die Beziehung zwischen Medien und der Öffentlichkeit und stellt sicher, dass das Informationsinteresse der Gesellschaft gewahrt bleibt, ohne dabei die Rechte Einzelner zu verletzen. Der erfahrene Rechtsanwalt Presserecht von CETI Law unterstützt Journalisten, Verlage und andere Medienunternehmen bei der rechtssicheren Berichterstattung und verteidigt sie gegen unberechtigte Angriffe auf ihre Pressefreiheit.
CETI Law Anwälte für Medienrecht: Ihre verlässlichen Partner
Als spezialisierte Kanzlei für Medienrecht stehen wir unseren Mandanten mit fachkundiger Beratung und engagierter Vertretung zur Seite. Wir kennen die rechtlichen Herausforderungen, mit denen Sie konfrontiert sind, und setzen uns dafür ein, Ihre Interessen effektiv zu schützen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Medienrecht zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, rechtliche Sicherheit in der digitalen Ära zu gewährleisten.

FAQ – Agile Software-Entwicklung

Warum ist die agile Software-Entwicklung unter rechtlichem Gesichtspunkt problematisch?
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.

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