Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Datenschutzerklärung?

Verstöße gegen geltende Informationspflichten können zu Abmahnungen und empfindlichen behördlichen Sanktionen führen. Das gilt besonders beim Thema Datenschutz. Wir von der CETI Law Kanzlei für IT-Recht erstellen Datenschutzerklärungen für Ihre Website, die allen geltenden gesetzlichen Regelungen genügen. So gehen Sie sicher, dass all Ihre Prozesse gesetzeskonform ablaufen, und können sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.

Leistungen

Rechtssicherer Datenschutz für Ihre Website – unsere Leistungen
Wenn Sie eine gewerbliche Website oder einen Online-Shop betreiben, müssen Sie sicherstellen, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Rechtstexte auf Ihrer Webseite vorhanden sind. Hierzu gehören:
  • Datenschutzerklärung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Impressum
  • Widerrufsbelehrungen
  • Zahlungs- und Versandbedingungen
Unsere erfahrenen Anwälte für IT-Recht übernehmen für Sie die Erstellung von Datenschutzerklärungen und weiteren wichtigen Rechtstexten auf Ihrer Webseite. So gehen Sie sicher, dass Ihre Webseite rechts- und abmahnsicher gestaltet ist.
Daneben beraten wir Sie gern auch bei allen weiteren Themen aus dem Bereich des IT-Rechts, übernehmen die Kommunikation mit Behörden, die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, die Auftragsverarbeitung und die Unterstützung von Datenschutzbeauftragten.
Rufen Sie jetzt an!
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Datenschutzerklärung benötigen, wenden Sie sich jetzt an unsere Kanzlei für IT-Recht. Wir helfen Ihnen gern bei allen Fragen weiter und betreuen von unseren Standorten in Berlin und München aus bundesweit auch in allen anderen Bereichen des IT-Rechts. Mit einer individuellen Beratung unterstützen wir Sie zuverlässig und kompetent bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Website.

FAQ – Agile Software-Entwicklung

Warum ist die agile Software-Entwicklung unter rechtlichem Gesichtspunkt problematisch?
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.
Agile Programmiermethoden sind aus den Anforderungen eines dynamischen, stark auf Innovation ausgerichteten Wirtschaftssystems entstanden. Gerade im IT-Bereich werden schnelle Ergebnisse und die Fähigkeit zur flexiblen Anpassung an neue Entwicklungen erwartet. Das Arbeitsergebnis soll keine perfekte, sondern eine angemessen lauffähige Lösung sein, die man auf den Markt bringen und bei Bedarf später anpassen kann.
Aus juristischer Sicht bergen diese unvollendeten Planungen und damit verbundene Abweichungen von bekannten Rechtsformen Risiken, die sich im Rahmen der Software-Entwicklung durchaus auf sechs- bis siebenstellige Summen belaufen können. Hervorzuheben ist hierbei die unklare Typisierung zwischen Dienst- und Werkvertrag.

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Rechtsanwalt Daniel Grosche
Fachanwalt für Informations- und Technologierecht

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