IT contract law

IT Vertragsrecht

Das IT-Vertragsrecht ist gekennzeichnet von dem Ineinandergreifen verschiedener Rechtsgebiete, Anforderungen und nicht zuletzt seiner ausgeprägten Internationalität. Es lässt sich unterteilen in die Bereiche Softwareverträge, Lizenzverträge, Webdesign-, Hosting- und Domainverträge. Wir kennen die Feinheiten der komplexen Materie und vertreten sowohl Softwareunternehmen, Einkaufsabteilungen der Industrie, Händler, Systemhäuser als auch Endkunden.

Unsere Leistungen im Bereich IT-Vertragsrecht:

  • Wir erstellen und prüfen Softwareverträge jeglicher Art (auch agile Softwareentwicklung).
  • Wir beraten insbesondere bei verschiedenen on-demand-Verträgen wie zum Beispiel dem SaaS-Vertrag (Software-as-a-service) bei welchem dem Nutzer die Software bspw. in einer Cloud zur Verwendung zur Verfügung gestellt wird.
  • Wir gestalten und prüfen Ihre Lizenzverträge (Software License Agreements, Rahmenverträge und EULA), Projektverträge (Software Project Agreement) oder Pflegeverträge (Software Maintenance Agreements).
  • Wir beraten Verträge zu IT-Projekten, die nach der Wasserfallmethode oder agil (bspw. extreme Programming)  sowie Scrum strukturiert sind.

Wir beraten Sie umfassend im IT-Vertragsrecht.

Open Source Software

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Prüfung der sog. Open Source Compliance. Der Vertrieb eigener Produkte unter der Verwendung von Open Source-Komponenten löst im Rahmen des sog. Copyleft-Effekt Pflichten für den Verwender aus, deren Verletzung eine Urheberrechtsverletzung mit gravierenden Folgen darstellt.  Dies kann im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass das eigene Produkt nicht mehr vertrieben werden kann. Wir sind für Sie sowohl bei der Durchsetzung von Open Source Lizenzen bei Lizenzverletzungen durch Mitbewerber, als auch bei der Beratung für einen lizenzkonformen Vertrieb ihrer Produkte tätig.

Wir empfehlen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen, bereits bei der Strukturierung des Projekts unsere Expertise hinzuzuziehen. Unsere Leistungen umfassen dabei insbesondere:

  • Prüfung der Lizenzkompatibilität der verwendeten Open Source Lizenzen sowie Erstellung von Checklisten für die Einhaltung der Lizenzpflichten beim Vertrieb der Software
  • Erforderlichkeit der Freigabe von Eigenentwicklungen unter einer Open Source-Lizenz
  • Erstellung einer unternehmensweiten Open Source Compliance Policy
  • Erstellung von projektbezogenen Open Source Dokumentationen

Lizenzverletzungen von OSS können sowohl von den Lizenzinhaber, als auch im Rahmen des Wettbewerbsrechts von Konkurrenten gerichtlich verfolgt werden. Hierzu gibt es bereits zahlreiche Urteile deutscher Gerichte. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen, sowie beim Vorgehen gegen Mitbewerber, welche sich aufgrund der lizenzwidrigen Verwendung von OSS einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

In allen Fällen umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung sowohl die Prävention von Rechtsstreitigkeiten, als auch die Durchsetzung von Ansprüchen im Falle von Rechtsverletzungen zulasten unserer Mandanten, sowie die Abwehr von unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte, bzw. die Schadensbegrenzung im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.