Urheberrecht an Fotos – schützenswerter ideeller und materieller Wert

Urheberrecht ist ganz allgemein das Recht auf den Schutz des eigenen geistigen Eigentums. Der Urheber ist gleichzeitig auch Schöpfer, in diesem Fall von Bild, Foto oder Lichtbild.

Im Urheberrecht wird das Verhältnis zwischen dem Urheber als Rechteinhaber und dem geschaffenen Rechtsgut geregelt. Dazu gehören der Inhalt und Umfang, das Nutzungs- und Übertragungsrecht sowie jegliche Ansprüche, die sich aus der rechtswidrigen Verletzung des Urheberrechts ergeben können.

Urheber ist immer derjenige, der etwas Neues als eigene geistige, materielle respektive intellektuelle Schöpfung geschaffen hat. Nicht erforderlich ist etwas vollkommen Neues. Vielmehr reicht es aus, dass sich die Schöpfung oder das Werk durch die neue Formgestaltung von dem älteren Werk abhebt.

An dieser naturgemäß fließenden Schnittstelle wird es kritisch. Wie urheberrechtlich wirksam ist der Unterschied, und handelt es sich bei der Nutzung der „neuen Schöpfung“ von Bildern um neue Bilder ohne Rechte, Bilder ohne Lizenz oder um Bilder ohne jede Urheberrechte?

Das ist der Punkt zur anwaltlichen Abmahnung im Urheberrecht!

Für eine Verletzung von Urheberrechten bei Bildern gibt es vielfältige Situationen sowie Anlässe. Dementsprechend differenziert und facettenreich sind auch Gesetzgebung und Rechtsprechung rund um das Urheberrecht mit dem Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG aus Mitte der 1960er-Jahre als der maßgeblichen Rechtsgrundlage.