Die Konferenz der unabhĂ€ngigen Datenschutzbehörden des Bundes und der LĂ€nder (DSK) hat eine Stellungnahme zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen veröffentlicht. Dieses sieht einn Verfahren in fĂŒnf Schritten zu Ermittlung eines angemessenen Bußgeldes vor.

ZunĂ€chst wird das betroffene Unternehmen einer GrĂ¶ĂŸenklasse zugeordnet (1.), danach wird der mittlere
Jahresumsatz der jeweiligen Untergruppe der GrĂ¶ĂŸenklasse bestimmt (2.), dann ein wirtschaftlicher Grundwert ermittelt (3.), dieser Grundwert mittels eines von der Schwere der TatumstĂ€nde abhĂ€ngigen Faktors multipliziert (4.) und abschließend der unter 4. ermittelte Wert anhand tĂ€terbezogener und sonstiger noch nicht berĂŒcksichtigter UmstĂ€nde angepasst (5.). Dieses Verfahren garantiertenach Auffassung der DSK eine nachvollziehbare, transparente und einzelfallgerechte Form der Bußgeldzumessung.

Zu der Stellungnahme der DSK geht es hier. Vermeiden sie die Gefahr hoher Bußgelder. Wir beraten Sie gern.