DSK veröffentlicht Leitlinien zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Stellungnahme zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen veröffentlicht. Dieses sieht einn Verfahren in fünf Schritten zu Ermittlung eines angemessenen Bußgeldes vor.
Zunächst wird das betroffene Unternehmen einer Größenklasse zugeordnet (1.), danach wird der mittlere
Jahresumsatz der jeweiligen Untergruppe der Größenklasse bestimmt (2.), dann ein wirtschaftlicher Grundwert ermittelt (3.), dieser Grundwert mittels eines von der Schwere der Tatumstände abhängigen Faktors multipliziert (4.) und abschließend der unter 4. ermittelte Wert anhand täterbezogener und sonstiger noch nicht berücksichtigter Umstände angepasst (5.). Dieses Verfahren garantiertenach Auffassung der DSK eine nachvollziehbare, transparente und einzelfallgerechte Form der Bußgeldzumessung.
Zu der Stellungnahme der DSK geht es hier. Vermeiden sie die Gefahr hoher Bußgelder. Wir beraten Sie gern.
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